Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das BSG Beherbergungshaus, Opalstraße 56, 84032 Altdorf

I. Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für sämtliche Überlassungen von Zimmern zur Beherbergung und allen damit zusammenhängenden Leistungen.

Die ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des

Gastes/Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

II. Grundsatz

1. Die Höchstdauer der Belegung beträgt drei Monate. Eine Verlängerung einer Buchung ist bei Verfügbarkeit möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht. 

2. Bei allen Zimmer hat das BH Zugangsrecht, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrecht zu erhalten.

3. Eine Unter- oder Weitervermietung der Zimmer ist ausgeschlossen. Die Belegung der Zimmer mit mehr als der gebuchten Personenanzahl kann der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BH bedürfen.

4. Grobe bzw. mehrmalige Verletzungen der Hausordnung mit zweimaliger Abmahnung können zur sofortigen Beendigung des Unterbringungsver- trages führen.

5. In allen Räumen herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann dem Gast/Vertragspartner die Zimmerreinigung (Abrechnung

nach Zeitaufwand 30,- Euro/Stunde) und/oder eine Renovierungspauschale (200.- Euro) in Rechnung gestellt werden.

6. Haustiere sind nicht erlaubt.

7. Zurückgelassenes Privateigentum bewahrt das BH maximal vier Wochen nach Rückgabe der Zimmer auf.

Nach Ablauf der Frist ist das BH berechtigt, zurückgelassenes Privat-eigentum ohne Anspruch auf Ersatz zu entsorgen bzw. einem Fundbüro

zu übergeben.

8. Nicht zurückgegebene Karten werden mit 50 Euro berechnet und beschädigte Einrichtungsgegenstände werden, ggf. auch nachträglich, in Rechnung gestellt.

9. Eingeschränkte Öffnungszeiten der Rezeption:

 Mo-Fr: 8.30 – 12.00 Uhr , ansonsten nach Vereinbarung

 Sonn- und Feiertag nur nach Vereinbarung.

III. An- und Abreise/Bereitstellung

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung.

2. Kartenausgabe erfolgt bei Check-in.

3. Das BH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung von bestimmten Zimmern.

Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung aus der Buchungsbestätigung.

4. Sind die laut Buchungsbestätigung zugesagten Zimmer nicht verfügbar, so kann das BH gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.

5. Der Gast ist verpflichtet sich bei der Anreise auszuweisen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben

auszufüllen und zu unterschreiben.

6. Die Abreise hat am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr zu erfolgen.

6.1 Bei Inanspruchnahme der Zimmer am Abreisetag nach 10:00 Uhr kann das BH im Falle der Inanspruchnahme

     a) bis 18 Uhr Kosten 50% des Übernachtungspreises,

     b) ab 18 Uhr  Kosten 100% des Übernachtungspreises berechnen.

IV. Preise

1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Beherbergungsvertrages

zu einer Umsatzsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Zimmernutzung geltende Steuersatz.

V. Zahlung

1. Das BH ist berechtigt, die verbindliche Reservierung der Zimmer von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Die vom BH geforderten Anzahlungen sind jeweils bis zu dem von BH angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.

2. Der vom Gast zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Anreise des Gastes zahlbar.

3. Zahlungsbedingungen

Buchung bis 1 Monat komplett im Voraus

Buchung länger als einen Monat monatlich im Voraus

4. Akzeptierte Zahlungsarten: bar, Überweisung u.U. mit geeignetem Zahlungsnachweis (=Kontoauszug), EC, VISA, MASTERCARD.

5. Bankverbindung: Raiffeisenbank Ergolding eG – BLZ 743 626 63

    Kto.-Nr. 241270 – IBAN: DE44 7436 2663 0000 2412 70

    BIC: GENODEF1ERG

6. Zahlungsrückstand kann zur sofortigen Beendigung des Unterbringungsvertrages führen, wenn das BH dies dem Vertragspartner/Gast unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist mitgeteilt hat.

6.1. Ab Eintritt des Verzuges berechnet das BH auf den rückständigen Betrag einen Zinssatz in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz p. a.

6.2. Für jede Mahnung berechnete das BH eine Mahngebühr von € 5,00.

7. Ist der Vertragspartner nicht gleichzeitig der Gast, so haften der Vertragspartner und der Gast gesamtschuldnerisch gegenüber dem BH für

die Verpflichtungen aus der Buchung.

VI. Rücktrittsrecht durch den Gast/Vertragspartner

1. Der Vertragspartner kann jederzeit vor Reisebeginn und/oder während des Aufenthaltes von der Reise zurücktreten.

Dem Vertragspartner wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

2. Bei Stornierung kann das BH Stornokosten berechnen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung im BH.

2.1. Stornoberechnung bei Einzelbuchungen:

Übernachtungspreis für den tatsächlichen Aufenthalt und folgende Stornokosten:

  1. ab dem 30. Tag vor der geplanten Anreise 80% der bestellten/reservierten Leistungen
  2. ab dem 3. Tag vor der geplanten Anreise 100% der bestellten/reservierten Leistungen

3. Soll das Mietverhältnis verlängert werden, muss dies schriftlich angefragt werden und wird bei Verfügbarkeit vom Vermieter bestätigt.

4. Ein Wechsel des Nutzers während der Laufzeit ist nur mit Zustimmung des BVermieters gestattet.

VII. Rücktrittsrecht/Kündigung durch das BH

1. Wird eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer von BH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das BH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Das BH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ins besondere wenn:

  1. höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  2. die Zimmer unter irreführender oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen oder des Zwecks gebucht werden.
  3. der Gast ohne Zustimmung des BH das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt
  4. wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BH  anderen Gästen oder den Beherbergungsbetrieb, bzw. die Sicherheit und das Ansehen

des BH in der Öffentlichkeit stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages

gerechtfertigt ist.

3. Kündigt das BH den Beherbergungsvertrag gemäß Pkt. 2, so behält sie den Anspruch auf den Mietpreis.

4. Bei einem berechtigten Rücktritt des BH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VIII. Haftung

1. Die Haftung nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.

2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände des BH auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird,

  1. übernimmt das BH keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und den darin gelagerten Gegenständen. Ein Verwahrvertrag kommt nicht zustande;
  2. haftet das BH nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und

deren Inhalte, es sei denn, dass das BH oder die Mitarbeiter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätten.

3. Das BH haftet nicht für Folgen aus der widerrechtlichen Nutzung eines zur Verfügung gestellten lnternetanschlusses, insbesondere nicht

für einen widerrechtlichen Download von Inhalten. Der Vertragspartner/Gast stellt das BH von jeglichen sich hieraus ergebenden

Ansprüchen von Dritten frei.

4. Für Vermögensschäden des Gastes haftet das BH grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon abweichend, haftet das BH bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern das BH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

IX. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem

angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

X. Schlussbestimmung

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Altdorf.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

3. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis gebenden Streitigkeiten ist Landshut.